Die Kosten und Bauzeit
Die Niederrheinkate 1834 gibt es in zwei Gebäudegrößen.
Darüber hinaus kann jede Hausgröße als Einfamilien- oder auch als Zweifamilienhaus gebaut werden. Die unten angegebenen Preise gelten jeweils für die bezugsfertige Einfamilienvariante. Die Kosten für die jeweiligen Zweifamilienvarianten erhöhen sich geringfügig. Ausschlaggebend hierfür sind z.B. die Anzahl der zusätzlichen Anschlüsse je Küche oder Bad. Dieses wird in einem persönlichen Gespräch mit unseren Kunden festgelegt. Anschließen werden diese Zusatzpositionen von uns kalkuliert.
Leistungsdaten/Preise:
- 843 m³ umbauten Raum; 5 Zimmer; Grundfläche 148,8m²; Wohnfläche 190 m²; Nutzfläche 269,8 m²; Kaufpreis 367 T€
- 1149 m³ umbauten Raum; 7 Zimmer; Grundläche 198,4 m²; Wohnfläche 249 m²; Nutzfläche 367,7 m²; Kaufpreis 460 T€
Die Kosten für einen veredelten Rohbau oder für eine mittlere Ausbaustufe werden kalkulatorisch ermittelt.
Im Preis enthalten sind:
- Grundlagenermittlung (Anschluss ans öffentliche Netz etc.)
- Entwurf
- Statik und Wärmeschutz
- Genehmigungsplanung
- Bauantrag
- Ausführungsplanung
- Bauabwicklung/Bauorganisation
- Baustelleneinrichtung
- Baustellen WC einrichten einschließlich Unterhaltung
- Bauschutt- und Abfallbeseitung
Nicht im Preis enthalten sind:
- Grundstückskosten incl. Erschließung
- Nebengebäude/Remise/Schuppen
- Bodengutachten
- Kosten für evtl. Bodenaustausch
- Baustellensicherung
- Überschüssiger Boden abfahren
- Vermesser (Vermessungsbüro)
- Bereitstellung Baustrom, Bauwasser einschließlich Verbrauchskosten
- Errichtung einer Baustraße (Schotter)
- Erdarbeiten: Boden abschieben und auf dem Grundstück lagern
- Zwischengelagerten Oberboden einbauen und das Gelände grob planieren
- Einmessung (Errichtung von Schnurgerüsten)
- Gebühren/Abnahme (Behörden)
- Hausanschlüsse von der Straße zum Gebäude (Strom, Wasser, etc.)
- Regenwasserentsorgung (Mulde, Rigolo, etc. - wird vom Bamamt festgelegt)
Die Bauzeit
Die Bauzeit beträgt 12 Monate. Voraussetzung für den Beginn der Bauzeit sind:
- Die Genehmigung für den Bauantrag liegt vor.
- Eine schriftliche Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstitutes liegt vor.
- Die Zeit läuft ab dem ersten Spatenstich.


