Sicherheit steht im Vordergrund - Vertragsgrundlagen sind:

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Wir bauen nach der aktuellen Energieeinsparverordnung. Auf Wunsch jedoch auch nach einem verbesserten Standard:

  • KFW 70
  • KFW 55
  • Passivhaus

Für diese Leistungen fallen Zusatzkosten an, die zum jeweiligen Anfragetermin individuell kalkuliert werden.

Werkvertrag als Pauschalpreisvertrag

Unser Vertrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Gatermann Simons und Partner (Fachbereich Baurecht) in Xanten erstellt (siehe Anlage). Fragen zu dem Vertragswerk können jeder Zeit in einem persönlichen Gespräch beantwortet werden. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Vegabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/B

Es gelten die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. VOB/B ; aktuelle Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Architektenabsicherung

Für das gesamte Leistungspaket hat unser Partnerunternehmen eine Architektenversicherung abgeschlossen.

Es gilt die HOAI in der Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

Betriebs-Haftfplichtversicherung

Wir haben für unsere Tätigkeit eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen über eine Versicherungssumme von 3.000.000 € pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) einschließlich Leitungsschäden abgeschlossen (siehe Anlage).

Baugewährleistungsversicherung

Nach Vertragsabschluss werden wir auf unsere Kosten für Ihr Bauvorhaben eine Baugewährleistungsversicherung bei der VHV-Versicherung abschließen.

Unsere Voraussetzungen

  • Wir bauen Ihr Haus im Umkreis bis 70 km um Sonsbeck. Weitere Distanzen werden im Einzelfall geprüft.
  • Wir arbeiten ausschließlich mit unseren langjährig bewährten Handwerksunternehmen zusammen. Ausnahmen werden im Werkvertrag schriftlich festgelegt.
  • Die Ausführung der Bautätigkeit richtet sich ausschließlich nach dem unterzeichneten Werkvertrag.