Aktuelle Neuigkeiten

Eine installierte Überwachungskamera darf nicht auf das Nachbargrundstück gerichtet werden – auch nicht, wenn sie dort gar nichts aufzeichnet. So entschied das Amtsgericht München.

Hintergrund: Nachbar fühlt sich überwacht
Der Nachbar des Klägers hatte auf seinem Grundstück eine Kamera installiert, die bei Bewegungen auf dem eigenen Grundstück Fotos macht. Sie war so eingestellt, dass sie zwar das Nachbargrundstück erfasst, aber auf Bewegungen dort nicht reagiert. Theoretisch war es deshalb möglich, dass der Kläger zufällig auf Aufnahmen zu sehen ist. Der Kläger fühlte sich überwacht und führte an, dass die Kamera problemlos an anderer Stelle befestigt werden könnte, ohne dabei sein Grundstück zu überwachen.

Urteil: Kamera muss weg
Die Richterin gab dem Kläger Recht. „[…] bei der Installation von Anlagen der Überwachung auf einem Privatgrundstück muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang von den Kameras erfasst werden“. Auch wenn unklar sei, ob der Kläger überhaupt fotografiert oder gefilmt wird, bestehe durch die Platzierung der Kamera eine Verdachtssituation, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einschränkt. (Amtsgericht München 172 C 14702/17)

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Die Zinsen für Baukredite sind seit Jahren auf einem Tiefstand – trotzdem sinkt die Zahl der Eigenheim-Erwerber. Große Unterschiede zwischen Stadt und ländlichen Gegenden.

Zahlen seit Jahren rückläufig
Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln werden immer weniger private Immobilien verkauft. 2013 haben noch etwa 800.000 Haushalte in Deutschland eine Immobilie gekauft, im Jahre 2016 waren es nur noch 600.000. In den Städten sank die Zahl der Immobilien-Ersterwerber von 1,6 auf 1,2 Prozent. Auf dem Land hingegen stieg sie von 1,1 auf 1,8 Prozent an. Auf dem Land ist das Preisniveau in der Regel niedriger als in den Städten, zudem gibt es dort mehr Grundstücke zu erwerben.

Zu hohe Erwerbsnebenkosten
Dass trotz der Niedrigzinsphase insgesamt immer weniger Mieter zu Eigentümern werden, liegt laut IW insbesondere an den Erwerbsnebenkosten, wie der steigenden Grunderwerbsteuer und hohen Notar- und Maklergebühren. Für den Hauskauf ist demnach ein beachtliches Eigenkapital erforderlich. Das Baukindergeld soll für Aufschwung sorgen und Familien beim Immobilienkauf unterstützen sowie finanziell entlasten.

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Die Vermieterin einer Wohnanlage verlegte den Stellplatz der Gemeinschaftsmülltonnen. Ein Mieter im Erdgeschoss fühlte sich dadurch beeinträchtigt und minderte seine Miete – zu Unrecht, wie das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschied.

Hintergrund: Bessere Erreichbarkeit der Mülltonnen
Damit die Mülltonnen für alle Mieter besser erreichbar sind, verlegte die Vermieterin einer Wohnanlage den Stellplatz der Gemeinschaftstonnen. Ein Bewohner, dessen Wohnung nur zehn Meter vom neuen Stellplatz entfernt liegt, war damit nicht einverstanden. Er fühlte sich durch die Tonnen beeinträchtigt und minderte seine Bruttomiete um zehn Prozent. Die Vermieterin erkannte den Mangel nicht an und klagte.

Kein Recht auf Mietminderung
Das Amtsgericht gab der Vermieterin Recht. Es gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnanlage, einen zumutbaren Platz zum Aufstellen der Mülltonnen auszuwählen. Geräusche durch das Öffnen und Schließen der Tonnen, die optische Beeinträchtigung sowie gewisse Geruchsbelästigungen gehören zum üblichen Lebensrisiko von jemandem, der in einer größeren Wohnanlage eine Erdgeschosswohnung bezieht. Diese unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit rechtfertigt keine Kürzung der Miete. (Amtsgericht Brandenburg an der Havel 31 C 156/16)

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Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt aktuell mit, dass knapp 65 Prozent der im Jahr 2017 fertiggestellten Neubauten ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Insgesamt wurden im Jahr 2017 rund 110.100 Gebäude fertiggestellt.

Erneuerbare Energien auf Platz 2

Der Anteil der Gebäude, die erneuerbare Energien als primäre Energiequelle einsetzen, belief sich 2017 auf 43,3 Prozent. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegen die erneuerbaren Energien somit auf Platz 2 der primär genutzten Energiequellen. Auf Platz 1 ist Gas mit 47,4 Prozent. Die übrigen Energiequellen (unter anderem Fernwärme, Öl und Strom) erreichten zusammen 9,3 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahre 2011 wurden lediglich 34,4 Prozent der Neubauten primär mit erneuerbaren Energien beheizt.

Werden Wohnungsneubauten primär mit erneuerbaren Energien beheizt, so geschieht dies vor allem mit Umweltthermie-Anlagen (69,5 Prozent), die der Luft oder dem Wasser Wärme entziehen, oder Geothermie-Anlagen (16,4 Prozent), die die Wärme unterhalb der Erdoberfläche nutzen. 

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Viele Verbraucher erhalten in diesen Wochen ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2017. Der lange Winter und steigenden Energiepreise für Öl und Gas zum Jahresende haben dafür gesorgt, dass viele Verbraucher höhere Heizkosten zahlen müssen als erwartet.

Tipp: Heizung im Sommer austauschen

„Viele Verbraucher in Europa erneuern ihre alte Heizung erst dann, wenn sie kaputt geht. Das geschieht dummerweise meist im Winter, wenn Wärme dringend benötigt wird.“ sagt David Wedepohl, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar). Dann bleibt keine Zeit, die richtige Wahl zu treffen und Angebote und Preise zu vergleichen und es wird in der Regel nicht auf die effizienteste, sondern auf eine schnell verfügbare Technologie zurückgegriffen. Der BSW Solar rät Verbrauchern daher, sich schon jetzt zu informieren, um den Austausch rechtzeitig durchführen zu können und somit langfristig Geld zu sparen. Verbraucher sollten bei der Anschaffung ein besonderes Augenmerk auf das Energieeffizienzlabel legen. Nur hocheffiziente Systeme, die auch erneuerbare Energien einsetzen, können A+ oder eine bessere Kategorie erreichen (maximal A+++).

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Immer häufiger werden gegen die sommerliche Hitze Klimageräte eingesetzt. Rund 140.000 Geräte kommen hierzulande jährlich dazu, so das Umweltbundesamt. Das ist schlecht für die Umwelt, aber auch für den eigenen Geldbeutel, denn Klimageräte sind echte Stromfresser. Der Verband Privater Bauherren (VPB) erklärt, wie man auch ohne Klimagerät angenehme Temperaturen im Haus erreicht.

Einfache Maßnahmen gegen die Sommerhitze

Einfach, aber effizient: Tagsüber die Fenster und Jalousien schließen, nachts auf Durchzug lüften. Außenliegende Rollos und Markisen halten die Hitze am besten fern. Zudem sollten alle unnötigen Geräte sowie Lichter abgeschaltet werden – auch der Standby-Modus erzeugt Wärme. Für ein wenig Abkühlung bei vergleichsweise geringem Stromverbrauch sorgen Deckenventilatoren.

Schon beim Bauen an den Sommer denken

Bei Neubauten schreibt die Energiesparverordnung die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes vor – hierfür reicht in der Regel eine gut gedämmte Außenhaut. An der Südseite sollten Jalousien sowie Dachüberstände geplant werden, um eine ordentliche Beschattung zu erreichen. Pergolen, helle Außenwandfarben sowie Fassadengrün sorgen für zusätzliche Kühlung. Eine entsprechende Nachrüstung ist auch bei den meisten Bestandsbauten möglich.

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