Aktuelle Neuigkeiten

Auch die Angaben im Exposé gehören zu den öffentlichen Äußerungen des Immobilienverkäufers und sind somit rechtlich bindend. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.

Hintergrund: Trockener Keller war feucht

Eine Immobilienkäuferin forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrages, da der als trocken angepriesene Keller feuchte Wände aufwies. Im Exposé stand ganz eindeutig: „[…] Zudem ist das Haus unterkellert (trocken) […]“. Vor der Besichtigung hatte der Verkäufer die Wände mit weißer Farbe gestrichen, deshalb ging der BGH davon aus, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Haftungsausschluss gilt nicht bei arglistiger Täuschung

Der Haftungsausschluss im Kaufvertrag umfasst auch die öffentlichen Äußerungen des Verkäufers und des Maklers und somit auch Eigenschaften, die im Exposé stehen. Im notariellen Kaufvertrag wurde die Sachmängelhaftung zwar ausgeschlossen, jedoch gilt dies nicht bei arglistiger Täuschung. Der BGH entschied zugunsten der Käuferin und stimmte damit der Rückabwicklung zu, da der Verkäufer die Käuferin nicht auf die ihm bekannte Feuchtigkeit hingewiesen hatte. (BGH V ZR 256/16)

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Im Zuge der Mietreform kündigten die Fraktionschefs der CDU/CSU und SPD auf ihrer Klausurtagung das Baukindergeld an – dieses soll sogar rückwirkend beantragt werden können. Das Baukindergeld soll Familien mit mittlerem Einkommen dabei unterstützen, ein Eigenheim zu bauen. Über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren sollen berechtigte Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr erhalten.

Staatliche Förderung für Immobilien

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gab bekannt, dass das Baukindergeld rückwirkend ab Januar 2018 gezahlt werden soll. Profitieren können davon Familien mit bis zu 75.000 Euro Jahreseinkommen – hinzugerechnet werden Freibeträge von 15.000 Euro pro Kind und Jahr. Eine Familie mit einem Kind darf also 90.000 Euro im Jahr verdienen, um förderungsfähig zu sein. Von dieser Neuerung könnten etwa 200.000 Familien profitieren.

Finanzierung über KfW geplant

Union und SPD planen, das Baukindergeld über die staatliche KfW-Förderbank zu realisieren. Die KfW weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass aktuell keine Antragsstellung möglich ist, da sie sich noch im Austausch mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) befindet.

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Bedrohungen und Beleidigungen gegen Nachbarn müssen nicht hingenommen werden. Dieses Verhalten stellt eine schwerwiegende Verletzung des Hausfriedens dar und rechtfertigt eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. 

Mieter bedroht Nachbarn

Im verhandelten Fall hatte der Mieter lautstark mit seiner Freundin gestritten, sodass diese bei den Nachbarn Schutz suchte. Bis zum Eintreffen der Polizei beschimpfte und bedrohte er sowohl seine Freundin, als auch die Nachbarn. Zudem beschlagnahmte die Polizei in seiner Wohnung eine Axt, Kampfmesser und andere gefährliche Gegenstände, die er auch den Nachbarn gezeigt haben soll.

Schutz der Mieter steht im Vordergrund

Zwar verweigerte die Freundin später die Aussage, doch das Gericht empfand die Schilderungen der Nachbarn als glaubhaft. Alle Zeugen vermittelten den Eindruck, dass sie sich von dem Beklagten massiv und nachhaltig beeinträchtigt und bedroht fühlen und darüber hinaus große Angst vor ihm gehabt hätten. Aus diesem Grund müsse dem Vermieter laut Gericht, auch zum Schutz der bedrohten Mieter, die Möglichkeit eröffnet werden, das Mietverhältnis mit dem störenden Mieter durch eine sofortige Kündigung zu beenden. (Amtsgericht München 474 C 18956/16)

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Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt mit, dass die Preise konventionell gefertigter Wohngebäude im Februar 2018 gegenüber Februar 2017 um 4 Prozent gestiegen sind. Das ist der höchste Anstieg seit November 2007 (5,8 Prozent).

Preisanstieg bei Rohbauarbeiten

Von Februar 2017 bis Februar 2018 stiegen die Preise für Rohbauarbeiten um 4,4 Prozent. Unter den Rohbauarbeiten erhöhten sich die Preise für Erdarbeiten um 6 Prozent, für Betonarbeiten um 5,1 Prozent und für Gerüstarbeiten um 4,9 Prozent. Auch die Preise für Entwässerungsarbeiten stiegen im Vergleichszeitraum um 4,8 Prozent.

Bestands- und Bürogebäude ebenfalls betroffen

Instandhaltungsarbeiten (ohne Schönheitsreparaturen) an Wohngebäuden waren im Februar 2018 um 3,9 Prozent teurer als im Vorjahr, so das Statistische Bundesamt. Auch der Neubau von Bürogebäuden und gewerblichen Betriebsgebäuden verteuerte sich um jeweils 4,1 Prozent.

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Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät dazu, bei der Immobilienbesichtigung die Augen offen zu halten. Immer häufiger peppen Makler und Vermieter die Objekte durch sogenanntes Home-Staging auf, um ein moderneres Ambiente zu vermitteln. Es gibt jedoch auch schwarze Schafe, die auf diese Weise versuchen, Mängel zu vertuschen.

So funktioniert Home-Staging

Zu Besichtigungszwecken wird die Immobilie durch den geschickten Einsatz großer Blumenvasen, clever platzierter Spiegel und anderer Dinge ins rechte Licht gerückt. Ein Spiegel im Bad lässt den Raum wesentlich größer erscheinen und bunte Handtücher lenken von der veralteten Badausstattung ab. Das ist völlig legal, kritisch wird es, wenn die Maßnahmen dazu dienen, Schäden an der Ausstattung überdecken oder gar Feuchte- und Schimmelflecken vertuscht werden. Darauf sollte auch der Verkäufer achten, um ein unangenehmes Nachspiel zu vermeiden.

VPB-Rat für Verkäufer und Käufer

„Dann ist schnell die Schwelle zur Täuschung überschritten. Wer nämlich echte und erhebliche Schäden vorsätzlich verdeckt und bewusst verschweigt, der handelt arglistig“, erklärt VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag die Rechtslage. Der VPB rät Verkäufern dazu, nur seriöse Partner mit dem Home-Staging zu beauftragen. Käufer sollen ruhig genauer hinschauen und die Immobilie bestenfalls von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen.

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Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass die Basis für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Bis Ende 2019 muss eine neue Regelung gefunden werden, eine Übergangsfrist für die Neuregelung gilt bis 2024.

Alte Regelung sorgt für Ungleichbehandlung

Das aktuelle Bewertungsgesetz sieht vor, dass Grundstücke alle sechs Jahre neu bewertet werden sollen. Seit der letzten Hauptfeststellung im Jahre 1964 ist dies jedoch nie wieder geschehen. In Ostdeutschland wurde eine solche Bewertung seit 1935 nicht mehr durchgeführt. Dieses Versäumnis lässt die komplette Entwicklung des Immobilienmarktes außer Acht und führt zudem zu Ungleichbehandlungen. So kann es vorkommen, dass ein sehr altes, aber millionenschweres Gebäude niedriger besteuert wird, als ein neu gebautes Mehrfamilienhaus.

Neubewertung unwahrscheinlich

Dass die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, ist aufgrund des hohen Aufwands unwahrscheinlich. Stattdessen wird wahrscheinlich eine neue Formel gesucht, mit der die Grundstücke fair bewertet werden. Die Länder möchten eine Mehrbelastung der Eigentümer vermeiden, jedoch auch keine spürbaren Verluste verzeichnen. Die Einnahmen durch die Grundsteuer kommen direkt den Kommunen zugute – 2016 waren es knapp 14 Millionen Euro.

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