Ein Großteil der Mieter hält seine Miete für angemessen oder sogar für zu gering – dies zeigt der aktuelle Servicemonitor Wohnen, der alle zwei Jahre herausgegeben wird.
Für diese Ausgabe wurden 1.000 deutsche Mieter befragt.
Zufriedenheit nicht überall vorhanden
Besonders gut schneiden die städtischen und kommunalen Wohnungsunternehmen ab: Nur 19 Prozent Mieter empfinden die Miete dort als hoch oder viel zu hoch. Für die privaten Wohnungsunternehmen fällt das Ergebnis etwas schlechter aus: hier finden 45 Prozent der Mieter die Miete zu hoch oder viel zu hoch; bei den privaten Einzelvermietern finden dies 31 Prozent der Mieter.
Neben den Unterschieden zwischen den Vermietertypen hat auch der Wohnort Einfluss auf die Beurteilung der Miethöhe. So ist etwa der Anteil derer, die ihre Miete als hoch oder viel zu hoch empfinden, in Hamburg und Berlin überdurchschnittlich.
Leistungen des Vermieters
Insgesamt ist jeder dritte Mieter mit den Leistungen seines Vermieters sehr zufrieden, 36 Prozent sind zufrieden. Während es insbesondere privaten Einzelvermietern gut gelingt, ihre Mieter zufriedenzustellen, hat die Kritik an den Leistungen von Verwaltungsgesellschaften und privaten Wohnungsunternehmen zugenommen.
Für das Abrechnungsjahr 2019 müssen Verbraucher mit leicht gestiegenen Heizkosten rechnen. Das zeigt der Heizspiegel, der von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online veröffentlicht wurde.
Kosten für alle Heizarten gestiegen
Die Kosten für eine erdgasbeheizte 70-Quadratmeter-Wohnung liegen durchschnittlich bei 720 Euro (+2,9 Prozent). Ebenfalls stiegen die Kosten für das Heizen mit Öl, Fernwärme und Wärmepumpe (Heizöl: 855 Euro / + 1 Prozent, Fernwärme: 890 Euro / + 3,5 Prozent, Wärmepumpe: 735 Euro / + 7,3 Prozent). Für das Jahr 2019 wurden zum ersten Mal Holzpellets in die Analyse aufgenommen. Die Heizkosten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung liegen bei etwa 590 Euro.
Neben dem kühleren Wetter machen die Experten die höheren Preise für Fernwärme (+ 2,2 Prozent) und Strom für Wärmepumpen (+ 3,8 Prozent) für den Preisanstieg verantwortlich. Der Preis für Heizöl ist leicht gesunken (- 2 Prozent).
Prognose für 2020
Für das Abrechnungsjahr 2020 prognostiziert co2online stabile Erdgas-Kosten. Sie rechnen jedoch mit steigenden Kosten für das Heizen mit Wärmepumpen (circa + 4 Prozent) sowie mit sinkenden Kosten für Fernwärme (circa – 2 Prozent), Holzpellets (circa – 4 Prozent) und Heizöl (circa – 18 Prozent).
Durch die aktuelle Corona-Situation arbeiten Behörden im reduzierten Modus, darauf weist aktuell der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Durch die gekürzten Sprechzeiten verzögern sich häufig Auskünfte sowie die Erteilung von Genehmigungen.
Bauherren sollten Verzögerungen einplanen
Solange Bauherren nicht wissen, wie sie auf ihrem Grundstück bauen dürfen, sollten sie keinen Bauvertrag unterschreiben, rät der VPB. Sollte sich die Erteilung der Baugenehmigung verzögern, verzögern sich auch weitere Dinge, die eingeplant werden müssen: So verschiebt sich mit dem Einzugstermin auch der Beginn der Finanzierung, die Kündigung der alten Wohnung, die Umschulung der Kinder und vieles mehr. Der VPB rät, diese Verzögerungen einzukalkulieren.
Zahl der Baugenehmigungen relativ konstant
Bei der Anzahl der erteilten Baugenehmigungen ist laut Statistischem Bundesamt ist kein Corona-Einfluss auszumachen. Die Zahl der Genehmigungen unterliegt zwar monatlichen Schwankungen, stieg jedoch im Zeitraum von Januar bis Juli 2020 zum Vorjahreszeitraum um 5,6 Prozent.
Wer eine Immobilie erbt und diese selbst nutzen möchte, sollte innerhalb von sechs Monaten einziehen. Verzögert sich der Einzug, müssen triftige Gründe vorliegen.Zu lange Renovierungsdauer
In Münster bewohnten Vater und Sohn jeweils eine Doppelhaushälfte. Nach dem Tod des Vaters erbte der Sohn die andere Hälfte und renovierte diese in Eigenleistung, um das gesamte Haus als einheitliche Wohnung zu nutzen. Diese Arbeiten dauerten drei Jahre lang an – darum lehnte das zuständige Finanzamt eine Erbschaftssteuerbefreiung ab.
Immobilie innerhalb von 6 Monaten beziehen
Das Finanzgericht (FG) Münster entschied zulasten des Erben. Nur in Ausnahmefällen wird eine Steuerbefreiung gewährt, wenn die Immobilie erst nach mehr als sechs Monaten selbst genutzt wird. Je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem tatsächlichen Einzug des Erwerbers in die Wohnung ist, umso höhere Anforderungen sind an die Darlegung des Erwerbers und seine Gründe für die verzögerte Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke zu stellen. Der Kläger argumentierte unter anderem, dass das von ihm beauftragte Handwerksunternehmen stark ausgelastet gewesen sei und sich die Bauarbeiten somit verzögert hätten. Dies wies der Richter zurück: der Kläger hätte auch ein anderes Unternehmen beauftragen können. [FG AZ 3 K 3184/17]
Ein Paar erhält kurz vor dem gemeinsamen Urlaub die mündliche Zusage für eine Dreizimmerwohnung. Im Urlaub trennen sie sich und beschließen, die Wohnung nicht zu beziehen – der Vermieter fordert Schadenersatz.
Der Fall: Paar sagt mündlich zu
Die Wohnung sollte zum 1. Oktober vermietet werden, am 5. September erteilte der Makler dem Paar telefonisch die Zusage. Dieses befand sich zu dem Zeitpunkt noch im Urlaub und sollte am 16. September zurückkommen. Zwischenzeitlich setzte der Makler einen Mietvertrag auf, der von den Vermietern bereits unterschrieben wurde. Am 17. September teilte das Paar mit, dass es die Wohnung nicht beziehen möchte, da es sich während des Urlaubs getrennt hat.
Da kurzfristig kein anderer Mieter für die Wohnung gefunden wurde, forderten die Vermieter das Paar dazu auf, den Mietausfall in Höhe von 1.450 Euro sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 201,71 Euro zu bezahlen.
Das Urteil: Keine Mietausfallzahlung
Der Richter urteilte, dass das Paar nicht bezahlen muss. Zwar könne nach § 550 BGB ein Mietvertrag formfrei geschlossen werden, im vorliegenden Fall wurde jedoch ausdrücklich ein schriftlicher Mietvertrag festgelegt. Zudem hat dem Paar zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsentwurf vorgelegen, sodass es seine vertraglichen Pflichten nicht prüfen konnte. [Amtsgericht München AZ 473 C 21303/19]
Besonders im Herbst sitzen viele Bauherren auf heißen Kohlen, da sie Weihnachten gern im neuen Heim feiern würden. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät jedoch zu besonnenem Verhalten und warnt vor voreiligen Wohnungskündigungen.
Verbindlicher Fertigstellungstermin ist Pflicht
Das neue Bauvertragsrecht macht es für alle ab 2018 abgeschlossenen Verträge von Verbrauchern, die auf eigenem Baugrund mit Schlüsselfertiganbietern bauen oder mit Bauträgern zur Pflicht: Ein verbindlicher Fertigstellungstermin oder eine verbindliche Bauzeit müssen geregelt sein. Trotzdem funktioniert das nicht immer, so der VPB. Manchmal spielt das Wetter nicht mit, Arbeiten verzögern sich oder die Baufirma hat unseriös geplant. Denn: Eine Verzögerung weist nicht automatisch auf eine unseriöse Baufirma hin.
Großzügig planen
Der VPB rät daher, mit der Kündigung der aktuellen Wohnung zu warten und großzügig zu planen. „Bauherren sollten deshalb von Anfang an einen Zeitpuffer einplanen und zwar bei schlüsselfertigen Häusern von etwa einem, besser zwei Monaten. Wenn die Bauherren die Finisharbeiten Boden- und Malerarbeiten in Eigenleistung erbringen, sollte der Puffer sogar drei Monate betragen. Wird er dann nicht gebraucht, umso besser“, rät Bausachverständiger Marc Ellinger.