Nachdem im Jahr 2017 die Heizkosten zum vierten Mal in Folge gesunken sind, kündigt sich für 2018 eine Trendumkehr an. Die Klimaschutzziele wurden jedoch verfehlt. Dies ermittelte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) auf Grundlage der Daten des Energiedienstleisters ista Deutschland GmbH.
Energieverbrauch stagniert
Ein Grund für die Trendumkehr sind die gestiegenen Preise für Heizöl. Mit einer gewissen Verzögerung werden sich diese in den Energiekosten der Haushalte widerspiegeln.
Der große Verlierer bleibt allerdings der Klimaschutz: Der Energieverbrauch stagniert auf dem Niveau von 2010. Um das anfängliche Ziel der Bundesregierung für 2020 bei Mehrfamilienhäusern zu erreichen, müsste der Verbrauch um 16,5 Prozent gegenüber dem aktuellen Stand sinken. „Die gute Nachricht ist, dass die Mieter weniger für das Heizen ausgeben mussten“, kommentiert Thomas Zinnöcker, CEO von ista, die Studie. „Die schlechte Nachricht ist, dass beim Klimaschutz keine Fortschritte erzielt wurden. Wir müssen als Gesellschaft lernen, noch wesentlich effizienter mit Energie umzugehen. Beim Heizen kann jeder Einzelne von uns einen wichtigen Beitrag dazu leisten.“
Die Jahresproduktion Solarstrom aus dem Jahre 2017 wurde bereits jetzt erreicht. 2018 verspricht, ein Rekordjahr zu werden. Energieexperten sind zufrieden, üben jedoch Kritik am aktuellen Modell.
1,7 Millionen Anlagen sorgen für Rekordernte
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) teilt in einer aktuellen Meldung mit, dass die in Deutschland installierten 1,7 Millionen Solaranlagen bereits jetzt so viel Energie erzeugt haben, wie im gesamten letzten Jahr. Rund vierzig Milliarden Kilowattstunden wurden in den ersten drei Quartalen 2018 produziert – das sind über elf Prozent mehr, als im Vorjahreszeitraum.
BSW Solar: „Politische Neubewertung nötig“
Energieexperten sehen das Potenzial der alternativen Energieversorgung längst nicht ausgeschöpft. Carsten Körnig, BSW-Hauptgeschäftsführer fordert: „Nach sensationellen Erfolgen bei der Kostensenkung ist jetzt der Zeitpunkt für eine politische Neubewertung und eine deutliche Beschleunigung des Solartechnikausbaus gekommen“. Konkret fordert der BSW von der Politik insbesondere eine umgehende Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels im EEG, eine Vervielfachung der jährlichen Photovoltaik-Ausbauziele für Solarparks, Wohn- und Gewerbequartiere sowie die Beseitigung ungerechtfertigter Abgaben für solare Selbstversorger und Mieterstrombezieher.
Ein wenig früher als erwartet, wurde zum 18. September das Baukindergeld auf den Weg gebracht. Ab sofort können die Anträge online bei der KfW gestellt werden – auch rückwirkend.
Baukindergeld bei Ersterwerb
Das Baukindergeld gilt für Neubauten und den Ersterwerb von Wohneigentum und „soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren“, so die KfW. Gefördert werden Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren, deren Haushaltsjahreseinkommen 75.000 Euro, zzgl. 15.000 Euro pro Kind, nicht übersteigt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr wird zehn Jahre lang ausgezahlt.
Antragstellung
Förderfähige Familien und Alleinerziehende können das Baukindergeld ab sofort online bei der KfW beantragen. Rückwirkend wird der Zuschuss ab dem 1. Januar 2018 gewährt. Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie gilt das Datum auf dem notariellen Kaufvertrag, bei Neubauten das Datum der Baugenehmigung. Das Baukindergeld ist zeitlich begrenzt: Anträge können zunächst nur bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Am heutigen Donnerstag soll in Niedersachsen vom Landtag eine geänderte Bauordnung verabschiedet werden. Unter anderem beinhaltet sie neue Vorschriften rund um die Barrierefreiheit bei Neubauten. Alle Fraktionen haben bereits signalisiert, dass sie der Novelle zustimmen werden.
Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Gebäuden
Die Novelle der Bauordnung soll in öffentlichen und privaten Gebäuden gelten. So müssen künftig in Neubauten mit mehr als vier Wohnungen alle Wohnungen barrierefrei sein. In der Praxis bedeutet dies: Breite Türen, genug Bewegungsfläche sowie niedrige Schwellen zum Balkon oder zur Terrasse. Gebäude, die mehr als vier Stockwerke haben, müssen schon jetzt in Niedersachsen mit einem Fahrstuhl ausgestattet sein. In Zukunft sollen jedoch auch niedrigere Gebäude so geplant werden, dass im Bedarfsfall ein Aufzug nachgerüstet werden kann. Die Regelungen gelten unter anderem auch für neue Sportanlagen, Museen, Gaststätten und Parkhäuser.
Von den neuen Regelungen profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen: Auch Müttern mit Kinderwagen, Radfahrern und älteren Leuten soll die Novelle helfen. Vor Niedersachsen haben schon mehrere andere Bundesländer ihre Bauordnungen reformiert.
Der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsänderung ist am 05. September vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Die Auskunftspflichten für Vermieter werden strenger und es gibt neue Regeln zu Modernisierungsmaßnahmen. Wann die Änderungen in Kraft treten, ist noch unklar.
Mietpreisbremse: Auskunftspflicht wird strenger
Zukünftig sollen Vermieter dazu verpflichtet sein, vor Abschluss eines Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die Miete des Vormieters zu geben, sofern diese über der Preisschwelle der Mietpreisbremse gelegen hat. Ein Vermieter, der dieser Pflicht nicht nachkommt, darf maximal die nach der Mietpreisbremse zulässige Höchstmiete verlangen. Außerdem sollen Mieter Verstöße gegen die Mietpreisbremse in Zukunft leichter rügen können.
Modernisierung: Neue Regelungen
In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Vermieter nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen (bisher elf Prozent). Die Umlage soll höchstens drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren betragen. Ein vereinfachtes Modernisierungsumlageverfahren soll die Berechnung für Vermieter erleichtern: Sind die Gesamtkosten nicht höher als 10.000 Euro, müssen die Maßnahmen nicht mehr detailliert aufgelistet werden. Der Vermieter muss lediglich mitteilen, dass er von vereinfachten Verfahren Gebrauch macht und kann pauschal rund zwei Drittel der Kosten umlegen.
Das gezielte „Herausmodernisieren“, z. B. die Durchführung baulicher Maßnahmen, die zu einer nicht notwendigen, erheblichen Beeinträchtigung der Mieter führen, ist in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
Bereits seit zwei Jahren fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Optimierung bestehender Heizungsanlagen mit Zuschüssen. Seit dem Programmstart wurden ca. 170.000 hocheffiziente Pumpen und 90.000 Maßnahmen rund um den hydraulischen Abgleich mit einem Volumen von ca. 50 Millionen Euro gefördert.
Millionen alte Heizungsumwälzpupen im Einsatz
In Deutschland sind laut BAFA noch Millionen alte Heizungsumwälzpumpen im Einsatz. Neue, hocheffiziente Anlagen benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom. Zudem können beachtliche Mengen an Energie und Brennstoff eingespart werden. Aufgrund zahlreicher Anfragen von gewerblichen Immobilienbesitzern, Wohnungsbaugesellschaften sowie von Heizungsbauern geht das BAFA von einer weiteren Steigerung der Nachfrage aus.
Was wird gefördert?
Das BAFA fördert den Austausch von Umwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen sowie die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs inklusive begleitender Maßnahmen (z. B. Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Pufferspeicher, Einstellung der Heizkurve). Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Nettorechnungsbetrages. Die Kosten für die Umrüstung amortisieren sich laut BAFA innerhalb kürzester Zeit.